Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern, Art und Umfang medizinischer und pflegerischer Maßnahmen fest.

Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, bestimmte  Angelegenheiten für Sie zu regeln.

Mit einer Betreuungverfügung legen Sie im voraus fest, wer als gesetzlicher Betreuuer eingesetzt werden soll, falls dies nötig sein sollte.

Genauere Informationen über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums unter folgendem Link:

www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

Alternativ werden von verschiedenen Gesellschaften Formulare kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zum Beispiel:

www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/muster-formulare

 

Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung bei medizinischen Fragen zur Patientenverfügung zur Verfügung. Die Kosten der Beratung sind abhängig vom jeweiligen Aufwand (IGeL-Leistung).

Gerne können Sie eine Kopie ihrer Patientenverfügung bei uns hinterlegen und regelmäßig aktualisieren (Speicherung in der Praxis-EDV). Das Original sollten Sie sicher und jederzeit griffbereit verwahren.