Führerscheinuntersuchungen (LKW-Führerschein)

Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 5

 

LKW-Führerscheine (Führerscheinklassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE) müssen alle 5 Jahre verlängert werden (die Führerscheinklassen C1 und C1E erst nach dem 50.Geburtstag).

Für die Verlängerung ist neben einer augenärztlichen Untersuchung auch eine allgemeine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV erforderlich.

Diese Untersuchung beinhaltet neben der Anamnese (Krankengeschichte), eine körperliche Untersuchung, die Bestimmung bestimmter Laborparameter sowie eine Urinuntersuchung.

Sollten keine weiteren Untersuchungen notwendig werden erhalten Sie die entsprechende ärztliche Bescheinigung.

Die Abrechnung erfolgt nach den üblichen Sätzen der GOÄ (Gebührenordung für Ärzte).